Krankenkassenzuschuss für Kurreisen

Krankenkassenzuschuss für Kurreisen

In der Regel bieten die deutschen Krankenversicherungen ihren Versicherten eine finanzielle Unterstützung für Kuraufenthalte an, bekannt als „Ambulante Vorsorgemaßnahme“. Diese Unterstützung erstreckt sich nicht nur auf Kuren innerhalb Deutschlands, sondern schließt auch Kurorte in Tschechien sowie in Polen mit ein.

Beide Staaten gehören der Europäischen Union an. Um eine solche finanzielle Förderung für einen Kuraufenthalt von der Krankenversicherung zu erhalten, sind jedoch einige wichtige Punkte zu berücksichtigen

Wie erhalte ich einen Zuschuss von der Krankenkasse für meinen Kuraufenthalt?

Die Vergabe eines Zuschusses für Kuraufenthalte in anerkannten Heilbädern liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkassen. Sie können einen Antrag auf Bewilligung für eine ambulante Vorsorgemaßnahme stellen oder um Erstattung der Kosten für entsprechende Kur- oder Heilbehandlungen ersuchen.

Nach dem Sozialgesetzbuch ist es den Krankenkassen gestattet, aus gesundheitlichen Gründen ambulante Vorsorgeleistungen in speziell dafür ausgewiesenen und zugelassenen Heilorten zu gewähren. Versicherte haben die Freiheit, den Heilort, ihre Unterkunft und nach Möglichkeit auch den behandelnden Mediziner selbst zu wählen.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Krankenversicherungen in Deutschland Zuschüsse für präventive Kuren anbieten. Deshalb ist es unerlässlich, sich vor der Planung eines Kuraufenthalts gründlich mit Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Allgemeinarzt abzustimmen. Der Allgemeinarzt sollte idealerweise die Notwendigkeit einer Kurbehandlung in einem formellen Antrag bestätigen. Dieser Antrag auf Kur sollte mindestens zwei Monate vor dem geplanten Reisebeginn bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.

 

Welche Zuschüsse gibt es von der Krankenkasse für einen Kuraufenthalt?

Nach der Genehmigung der ambulanten Vorsorgemaßnahme durch die Krankenkasse werden üblicherweise folgende Kosten anteilig oder ganz übernommen:

      • Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen und bis zu 85% der Aufwendungen für Kurmittel
      • Ein fester Zuschussbetrag von 13 Euro täglich für Unterkunft, Reisekosten, Verpflegung sowie Kurabgaben

Die Auslagen für den geplanten Kuraufenthalt müssen zunächst von Ihnen selbst getragen werden. Einige wenige Krankenkassen bieten eine direkte Abrechnung mit den Unterkünften an, dies stellt jedoch eine Ausnahme dar.

 

Wie beantrage ich den Zuschuss der Krankenkasse für einen Kuraufenthalt?

Das benötigte Antragsformular für die Kur erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung. Dieses Formular füllen Sie in Absprache mit Ihrem Allgemeinmediziner aus und legen dabei auch Ihren Wunsch-Kurort fest. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie anschließend bei Ihrer Versicherung ein.

Nach der Begutachtung teilt Ihnen die Krankenkasse das Ergebnis sowie Details zur Kostenübernahme bei einer Genehmigung mit.

Mit der Bewilligung des Zuschusses durch die Krankenkasse können Sie Ihren Kuraufenthalt buchen. Die anfallenden Kosten, inklusive Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Kurbehandlungen, müssen Sie vorerst selbst vorstrecken.

Vor Ihrer Heimreise sollten Sie eine Bestätigung über die in Anspruch genommenen Kurbehandlungen einholen. Informieren Sie die zuständige Stelle hierüber rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie alle Belege bei Ihrer Krankenkasse ein, um die vereinbarte Kostenerstattung zu erhalten.

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